Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 06.02.2014 - 4 LB 7/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,32006
OVG Schleswig-Holstein, 06.02.2014 - 4 LB 7/13 (https://dejure.org/2014,32006)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.02.2014 - 4 LB 7/13 (https://dejure.org/2014,32006)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. Februar 2014 - 4 LB 7/13 (https://dejure.org/2014,32006)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,32006) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Ersatz von Verdienstausfall wegen einer Tätigkeit für die freiwillige Feuerwehr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung der Höhe des Ersatzes von Verdienstausfall wegen einer Tätigkeit für die freiwillige Feuerwehr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung der Höhe des Ersatzes von Verdienstausfall wegen einer Tätigkeit für die freiwillige Feuerwehr

  • rechtsportal.de

    GO SH § 24 Abs. 3
    Bemessung der Höhe des Ersatzes von Verdienstausfall wegen einer Tätigkeit für die freiwillige Feuerwehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 07.09.1989 - 7 C 4.89

    Landkreis - Kreisrat - Selbstständige Tätigkeit - Verdienstausfallentschädigung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.02.2014 - 4 LB 7/13
    Soweit der Beklagte zugunsten der Angemessenheit der Ermessensregelung in der Satzung der Gemeinde A-Stadt auf die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in dessen Urteil vom 7. September 1989 - 7 C 4.89 - (DVBl. 1990, 155) verweist, so betrafen diese eine nach Bayerischem Landesrecht ausdrücklich als "Verdienstausfallentschädigung" bezeichnete Leistung nach Kommunalrecht wegen der Teilnahme an Kreisratssitzungen.

    Zugleich wird mit der Feststellungsklage dem Gewaltenteilungsgrundsatz Rechnung getragen, weil es das Gericht dem Normgeber überlässt, den Regelungsauftrag zur Ausgestaltung des gesetzlichen verliehenen Rechts innerhalb des hierfür bestehenden Regelungsspielraums wahrzunehmen (vgl. zur Feststellungsklage bei normativem Unterlassen BVerwG, Urt. v. 07.09.1989 - 7 C 4/89 -, DVBl. 1990, 155; Urt. v. 04.07.2002 - 2 C 13/01 -, NVwZ 2002, 1505; Urt. v. 30.09.2009 - 8 CN 1/08 -, NVwZ-RR 2010, 578).

    Die zweite Komponente des klägerischen Hilfsantrages, den Beklagten zur Zahlung von Ersatz für den Verdienstausfall wegen der Teilnahme an dem Lehrgang nach Maßgabe der zu schaffenden Regelung zu verurteilen, ist trotz der - insoweit notgedrungen - noch fehlenden Bezifferung ebenfalls zulässig (vgl. dazu entsprechend BVerwG, Urt. v. 07.09.1989, a.a.O. Juris Rn. 26).

  • BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 13.01

    Klage auf Änderung oder Erlass einer untergesetzlichen Rechtsnorm; Abgeltung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.02.2014 - 4 LB 7/13
    Zugleich wird mit der Feststellungsklage dem Gewaltenteilungsgrundsatz Rechnung getragen, weil es das Gericht dem Normgeber überlässt, den Regelungsauftrag zur Ausgestaltung des gesetzlichen verliehenen Rechts innerhalb des hierfür bestehenden Regelungsspielraums wahrzunehmen (vgl. zur Feststellungsklage bei normativem Unterlassen BVerwG, Urt. v. 07.09.1989 - 7 C 4/89 -, DVBl. 1990, 155; Urt. v. 04.07.2002 - 2 C 13/01 -, NVwZ 2002, 1505; Urt. v. 30.09.2009 - 8 CN 1/08 -, NVwZ-RR 2010, 578).
  • BVerwG, 30.09.2009 - 8 CN 1.08

    Normenkontrolle; Normerlassklage; Normänderung; Frist; Klarstellung; Änderung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.02.2014 - 4 LB 7/13
    Zugleich wird mit der Feststellungsklage dem Gewaltenteilungsgrundsatz Rechnung getragen, weil es das Gericht dem Normgeber überlässt, den Regelungsauftrag zur Ausgestaltung des gesetzlichen verliehenen Rechts innerhalb des hierfür bestehenden Regelungsspielraums wahrzunehmen (vgl. zur Feststellungsklage bei normativem Unterlassen BVerwG, Urt. v. 07.09.1989 - 7 C 4/89 -, DVBl. 1990, 155; Urt. v. 04.07.2002 - 2 C 13/01 -, NVwZ 2002, 1505; Urt. v. 30.09.2009 - 8 CN 1/08 -, NVwZ-RR 2010, 578).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1999 - 8 A 2685/99

    Ausgestaltung der Berechnung der Höhe einer Verdienstausfallentschädigung für

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.02.2014 - 4 LB 7/13
    Dabei liegt die Grenze der Ausgestaltungsbefugnis des Satzungsgebers jedoch beim verfassungsrechtlichen Parlamentsvorbehalt, der wesentliche Regelungen dem förmlichen Gesetzgeber vorbehält (vgl. hierzu im Kontext von Ersatzleistungen nach dem THW-HelfRG: OVG NRW, Urt. v. 15.12.1999 - 8 A 2685/99 -, NWVBl. 2000, 385, Juris, Rn. 5 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2007 - 4 L 116/06

    Zur Verdienstausfallentschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.02.2014 - 4 LB 7/13
    Ein einheitlicher Rechtsbegriff des Selbständigen über die Rechtsgebiete des Arbeitsrechts, Steuerrechts oder Sozialversicherungsrechts hinweg, der zur Bestimmung des Kreises der Anspruchsberechtigten nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 BrSchG herangezogen werden könnte, ist nicht anerkannt und würde auch zu unangemessenen Schwierigkeiten der Abgrenzung zu abhängig Beschäftigten führen (vgl. im Kontext der Verdienstausfallentschädigung nach Kommunalrecht: OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 03.04.2007 - 4 L 116/06 -, Juris Rn. 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2007 - 1 S 976/07

    Erstattung von Lohnfortzahlungskosten und Vermögensschäden an Arbeitgeber für

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.02.2014 - 4 LB 7/13
    Wie sich aus dem Wortlaut der Regelung im Vergleich zu derjenigen in § 24 GO SH sowie aus ihrer Entstehungsgeschichte ergibt, hat der Landesgesetzgeber in § 32 BrSchG ein materiell-rechtlich gegenüber den Regelungen der Gemeindeordnung spezialgesetzlich abschließendes System des Nachteilsausgleichs der Mitglieder der Feuerwehren (so auch für die Rechtslage in Baden-Württemberg ausdrücklich: VG Sigmaringen, Urt. v. 06.03.2007 - 4 K 266/06 -, Nachgehend: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 02.11.2007 - 1 S 976/07 -, beide in Juris) geschaffen, das ihnen Ersatz von Verdienstausfall von Selbständigen bzw. die Fortgewährung von Arbeitsentgelt von Arbeitnehmern zuerkennt.
  • VG Sigmaringen, 06.03.2007 - 4 K 266/06

    Erstattung von Lohnfortzahlungskosten und Vermögensschäden an Arbeitgeber für

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 06.02.2014 - 4 LB 7/13
    Wie sich aus dem Wortlaut der Regelung im Vergleich zu derjenigen in § 24 GO SH sowie aus ihrer Entstehungsgeschichte ergibt, hat der Landesgesetzgeber in § 32 BrSchG ein materiell-rechtlich gegenüber den Regelungen der Gemeindeordnung spezialgesetzlich abschließendes System des Nachteilsausgleichs der Mitglieder der Feuerwehren (so auch für die Rechtslage in Baden-Württemberg ausdrücklich: VG Sigmaringen, Urt. v. 06.03.2007 - 4 K 266/06 -, Nachgehend: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 02.11.2007 - 1 S 976/07 -, beide in Juris) geschaffen, das ihnen Ersatz von Verdienstausfall von Selbständigen bzw. die Fortgewährung von Arbeitsentgelt von Arbeitnehmern zuerkennt.
  • VG Mainz, 17.06.2021 - 1 K 551/20

    Keine Wahrung der Klagefrist durch Erhebung einer Leistungsklage; Deckelung der

    Der Verweis des Klägers darauf, dass aus dem Wortlaut des § 13 Abs. 7 LBKG ("wird [...] ersetzt") folge, dass kein Spielraum bei der Festsetzung eines Pauschalsatzes bestehe und der tatsächliche Verdienstausfall voll zu ersetzen sei, ist für die Kammer in Anbetracht der klaren und eindeutigen Erwähnung der Pauschalierung nicht überzeugend (anders etwa bei § 32 Abs. 1 Nr. 2 des Brandschutzgesetzes Schleswig-Holstein; vgl. dazu OVG SH, Urteil vom 6. Februar 2014 - 4 LB 7/13 -, juris, Rn. 49, 58).

    Deshalb ist es sachlich vertretbar und jedenfalls nicht willkürlich, wenn der Satzungsgeber den selbständig Tätigen zutraut, dass sie ihren Verdienstausfall durch geeignete Maßnahmen so gering wie möglich halten werden, und für sie daher - abweichend von Arbeitnehmern - keine "spitze" Abrechnung auf Grundlage des tatsächlichen Verdienstausfalls bzw. dessen unlimitierte "realitätsnahe Kompensation" im Einzelfall (so etwa zur Rechtslage in Schleswig-Holstein: OVG SH, Urteil vom 6. Februar 2014 - 4 LB 7/13 -, juris, Rn. 48 ff. ["Gebot der Realitätsnähe des Ersatzes"]), sondern einen Ersatz nach (in der Höhe begrenzten) Pauschalsätzen vorsieht.

  • VG Gelsenkirchen, 27.01.2017 - 12 K 255/16

    Freiwillige Feuerwehr; Verdienstausfallschaden; öffentlich-rechtlicher

    Dabei kann dahinstehen, ob der nordrhein-westfälische Landesgesetzgeber in § 12 FSHG ein spezialgesetzlich abschließendes System des Nachteilsausgleichs der ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehren geschaffen hat, vgl. zum jeweiligen Landesrecht OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 6. Februar 2014 - 4 LB 7/13 -, juris Rn. 42 ff., und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. November 2007 - 1 S 976/07 -, juris Rn. 3 f., mit der Folge, dass die Grundsätze der Drittschadensliquidation auf den vorliegenden Fall von vornherein keine Anwendung finden können.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht